Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
28.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
20.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.08.2020
Termine
25.02.2019
Termine
02.11.2015
Termine
01.12.2014
Sonstiges
27.11.2014
Termine
27.11.2014
Eröffnungen
26.08.2014
Sicherungsmaßnahmen
15.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
19.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
20.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
30.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
20.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
11.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
03.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2007 bis zum 31.12.2007
29.03.2007
Neueintragungen